Reparaturbonus des Landes Oberösterreich

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben nun die Möglichkeit 50% der förderungsfähige Brutto-Reparaturkosten, maximal 100,- Euro vom Land zu bekommen!
Voraussetzungen welche erfüllt sein müssen:
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Detailliert aufgeschlüsselte Rechnung (mit der Art der Reparatur) in Kopie
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Der Rechnungsbetrag muss mindestens 100 Euro inkl. MwSt. betragen. Reparaturen unter diesem Wert werden nicht gefördert.
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Antrag muss bis spätestens 4 Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung eingereicht werden
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Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF bzw. der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF
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Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
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Bei Nichteinhaltung der Richtlinien ist die Förderung zurückzuzahlen.
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Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber haftet für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben.
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Förderwerberinnen bzw. Förderwerber müssen den Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
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Eine Förderung für Kosten für Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist nicht möglich.
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Die ausführende Firma muss im Reparaturführer Oberösterreich registriert sein.
Auszahlung des Reparaturbonus:
Nach der Feststellung der Förderfähigkeit ergeht die politische Förderzusage und der errechnete Förderungsbetrag wird auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen.
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